Vorvertragliche Information
Vorvertragliche Information
Allgemeine Informationen
Nachdem der deutsche Gesetzgeber die europäische Warenkaufrichtlinie (EU/2019/771) sowie die europäische Richtlinie EU/2019/770, die Regelungen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen enthält, in nationales Recht umgesetzt hat, müssen gewerbliche Verkäufer gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zum einen diverse vorvertragliche Informationspflichten erfüllen, um sich später auf bestimmte Vereinbarungen berufen zu können oder damit ihnen bestimmte gesetzliche Regelungen zu Gute kommen, und zum anderen zum Beispiel abweichende Vereinbarungen über die objektiven Anforderungen der Kaufsache oder über die Vereinbarung einer Verjährungsfristverkürzung beim Verkauf gebrauchter Waren (Fahrzeuge oder Teile) im Vertrag ausdrücklich und gesondert treffen.
Gewerbliche Verkäufer müssen bei der vorvertraglichen Information des Verbrauchers über bestimmte Umstände keine echten formalen Anforderungen beachten. Ausreichend ist, dass der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert wird.
Davon betroffen sind Vereinbarungen darüber, dass
ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht (= negative Beschaffenheitsvereinbarungen).
die gesetzliche Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente der Kaufsache oder digitale Produkte ausgeschlossen wird.
die Verjährungsfrist beim Verkauf gebrauchter Sachen verkürzt wird.
Vorvertragliche Information erstellen
Sie können die vorvertragliche Information über unser System als PDF-Datei erstellen. Alle eingetragenen Inhalte werden in der Datenbank gespeichert und können jederzeit wieder aufgerufen werden.
Um eine vorvertragliche Information zu erstellen, klicken Sie auf das entsprechende Fahrzeug oder Inserat.
Im rechten Bereich finden Sie das Feld “Vertrag-Aktionen”.
Klicken Sie auf den Link “Vorvertragliche Information erstellen”. Es öffnet sich ein Popup.
Wählen Sie nun einen Kunden aus, für welchen Sie die vorvertragliche Information erstellen möchten. Die Kundendaten werden dann automatisch in das Dokument gezogen und Sie müssen nichts mehr diesbezüglich eingeben.
Sollten Sie noch keine Kunden angelegt haben, so können Sie dies über unsere Kundenverwaltung tun (siehe auch - Übersicht Kundenverwaltung).
Falls Sie bereits zu einem Kunden eine vorvertragliche Information erstellt haben, können Sie diese unter Punkt 1 laden. Klicken Sie hierzu auf Punkt 1 - Vorherige Daten laden und wählen Sie den entsprechenden Vorgang aus.
Unter Punkt 3 können Sie nun Ihre Vereinbarungen oder Hinweis zum Kaufobjekt eintragen.
Klicken Sie nun auf “Speichern & PDF erstellen”. Die eingetragenen Daten werden in der Datenbank gespeichert und das PDF erstellt.