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Vorvertragliche Information
Allgemeine Informationen
Nachdem der deutsche Gesetzgeber die europäische Warenkaufrichtlinie (EU/2019/771) sowie die europäische Richtlinie EU/2019/770, die Regelungen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen enthält, in nationales Recht umgesetzt hat, müssen gewerbliche Verkäufer gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zum einen diverse vorvertragliche Informationspflichten erfüllen, um sich später auf bestimmte Vereinbarungen berufen zu können oder damit ihnen bestimmte gesetzliche Regelungen zu Gute kommen, und zum anderen zum Beispiel abweichende Vereinbarungen über die objektiven Anforderungen der Kaufsache oder über die Vereinbarung einer Verjährungsfristverkürzung beim Verkauf gebrauchter Waren (Fahrzeuge oder Teile) im Vertrag ausdrücklich und gesondert treffen.
Gewerbliche Verkäufer müssen bei der vorvertraglichen Information des Verbrauchers über bestimmte Umstände keine echten formalen Anforderungen beachten. Ausreichend ist, dass der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert wird.
Davon betroffen sind Vereinbarungen darüber, dass
ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht (= negative Beschaffenheitsvereinbarungen).
die gesetzliche Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente der Kaufsache oder digitale Produkte ausgeschlossen wird.
die Verjährungsfrist beim Verkauf gebrauchter Sachen verkürzt wird.
Vorvertragliche Information erstellen
Sie können die vorvertragliche Information über unser System als PDF-Datei erstellen. Alle eingetragenen Inhalte werden in der Datenbank gespeichert und können jederzeit wieder aufgerufen werden.
Wählen Sie nun einen Kunden aus, für welchen Sie die vorvertragliche Information erstellen möchten. Die Kundendaten werden dann automatisch in das Dokument gezogen und Sie müssen nichts mehr diesbezüglich eingeben.
Sollten Sie noch keine Kunden angelegt haben, so können Sie dies über unsere Kundenverwaltung tun (siehe auch - Übersicht Kundenverwaltung).
Falls Sie bereits zu einem Kunden eine vorvertragliche Information erstellt haben, können Sie diese unter Punkt 1 laden. Klicken Sie hierzu auf Punkt 1 - Vorherige Daten laden und wählen Sie den entsprechenden Vorgang aus.
Unter Punkt 3 können Sie nun Ihre Vereinbarungen oder Hinweis zum Kaufobjekt eintragen.
Klicken Sie nun auf “Speichern & PDF erstellen”. Die eingetragenen Daten werden in der Datenbank gespeichert und das PDF erstellt.
Kaufvertrag
Allgemeine Information
Auch für den Kaufvertrag ergeben sich ab 01.01.2022 wesentliche Änderungen, besonders in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gebraucht- und Neuwagen. In unserem System sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt, eine unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK).
Kaufvertrag erstellen
Sie können einen Kaufvertrag über unser System als PDF-Datei erstellen. Alle eingetragenen Inhalte werden in der Datenbank gespeichert und können jederzeit wieder aufgerufen werden.
Wählen Sie nun einen Kunden aus, für welchen Sie einen Kaufvertrag erstellen möchten. Die Kundendaten werden dann automatisch in das Dokument gezogen und Sie müssen nichts mehr diesbezüglich eingeben.
Sollten Sie noch keine Kunden angelegt haben, so können Sie dies über unsere Kundenverwaltung tun (siehe auch - Übersicht Kundenverwaltung).
Falls Sie bereits zu einem Kunden einen Kaufvertrag erstellt haben, können Sie diese unter Punkt 1 laden. Klicken Sie hierzu auf Punkt 1 - Vorherige Daten laden und wählen Sie den entsprechenden Vorgang aus.
Erfassen Sie unter Punkt 3, Punkt 4, Punkt 5 und Punkt 6 weitere Informationen, die für den Kaufvertrag von Bedeutung sind.
Sollten Sie einen Gebrauchtwagen mit Garantie verkaufen, so aktivieren Sie das Häkchen bei “Garantievereinbarung hinzufügen”. Ergänzen Sie den Text um Ihre gesonderten Bedingungen.
Anschließend können Sie mit Klick auf “Speichern & Kaufvertrag erstellen” den Kaufvertrag als PDF-Datei herunterladen.